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Gründungsbeschluß

  • Die anwesenden Universitätsprofessoren organisieren sich als GI-Beirat der Universitätsprofessoren mit dem Ziel, die GI in für Universitäten wichtigen Fragen zu beraten. Die Aufgaben des Beirats werden beispielhaft in der Anlage erläutert.
     
  • Die Geschäfte des Beirats werden von dem Vorstand wahrgenommen. Der Vorstand besteht aus dem Sprecher, dem stellvertretenden Sprecher und fünf weiteren Mitgliedern. Sie haben die vom Beirat gefaßten Beschlüsse umzusetzen und im Sinne der Aufgaben des Beirats aktiv zu werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
     
  • Der Beirat versammelt sich mindestens einmal im Jahr. Er nimmt den Bericht des Sprechers entgegen, er diskutiert aktuelle Fragen, er faßt Beschlüsse und wählt die Mitglieder des Vorstandes.
     
  • Universitätsprofessoren, die GI-Mitglieder sind, können durch einfache Willenserklärung gegenüber dem Sprecher Mitglied werden oder auch ausscheiden.
     

Schloß Dagstuhl, den 5. Januar 1996

Aktualisierungen am 15. Oktober 1997 aufgrund eines Präsidiumsbeschlusses der GI